Rechtsprechung
BGH, 07.07.1966 - 4 StR 643/65 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit der schuldhaften Nichtbefolgung einer Vorladung zum Verkehrsunterricht - Voraussehbarkeit der Strafdrohung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 21, 135
- NJW 1966, 1872
- MDR 1966, 773
- DB 1966, 1390
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.05.1958 - I C 27.57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.07.1966 - 4 StR 643/65
Die Vorschrift des § 6 StVO, wonach derjenige, der Verkehrsvorschriften nicht beachtet, auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde verpflichtet ist, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen, wird durch die nach Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmte Ermächtigungsnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG gedeckt (BVerwGE 6, 354).Der Schutz von Leben und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer erfordert aus sozialstaatlichen Gründen geradezu eine solche Regelung (BVerwGE 6, 354, 356) [BVerwG 22.05.1958 - I C 27/57].
- BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
Auszug aus BGH, 07.07.1966 - 4 StR 643/65
Die Bestimmung des § 6 StVO gehört angesichts der zunehmenden Mißachtung und einer immer wieder zu beobachtenden fahrlässigen Geringschätzung bestimmter Verkehrsvorschriften zu dem "unzweifeihaften Bereich der zur Sicherung eines gefahrenfreien Straßenverkehrs unerläßlichen Rechtsverordnungen" (BVerfGE 14, 245, 253) [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62]. - OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.1965 - 2 A 3/65
Zweck; Verkehrsunterricht; Fahrprüfung
Auszug aus BGH, 07.07.1966 - 4 StR 643/65
So mag sich gegebenenfalls eine Vorladung erübrigen, wenn ein Verkehrsteilnehmer in entschuldbarem Irrtum über die Gültigkeit eines Verkehrszeichens ein Verbot mißachtet hat (vgl. dazu OVG Koblenz, VRS 29, 316; OVG Münster, VRS 29, 319).
- BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht
Jedermann kann und muß daher schon auf Grund der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3 und 21 Abs. 1 StVG ein strafbewehrtes Gebot, sich nach einem Verkehrsverstoß in einem Verkehrsunterricht ermahnen und belehren zu lassen, voraussehen (ebenso: BGHSt 21, 135 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1965, 1093; a.A.: OLG Hamm NJW 1965, 1286 f.).